
Schuchardt appellierte an den Bundestag, den Schwellenwert zu senken. In einer Stellungnahme aus dem November hatte sich der Städtetag dafür ausgesprochen, Einrichtungen, die mindestens 150.000 Einwohner versorgen, zur kritischen Infrastruktur im Sinne des Gesetzes zu zählen.
Ausschuss nahm noch Änderungen vor
Der Innenausschuss des Bundestages hatte zwar noch einige Änderungen an dem Entwurf der Bundesregierung beschlossen. Diese reichen jedoch aus Sicht des Deutschen Städtetags nicht aus. “Derzeit sieht der Gesetzentwurf lediglich eine Öffnungsklausel vor, die es den Ländern ermöglicht, zusätzliche Anlagen unterhalb dieses Schwellenwerts zu definieren”, sagte Schuchardt. Damit drohe wieder ein Flickenteppich. Notwendig sei eine bundesweite Regelung.
Auch von anderer Seite wurde Kritik an dem Gesetzentwurf laut. Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, sagte dem Nachrichtenportal Web.de News: “Dieser Entwurf ist höchstens ein Vordach, aber kein Dach.” Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), teilte mit: “Angesichts der deutlich verschärften Bedrohungslage fällt das Gesetz klar hinter den sicherheitspolitisch notwendigen Anspruch zurück.”
